HADLER Leuchtstoffverbot Büro und Verwaltung
Verkaufsverbot für Leuchtstoffröhren

Büro & Verwaltung

Energie sparen mit LED für Städte und Verwaltungen



Die Einsparverordnung der Bundesregierung und die bundesweiten Appelle an Bürger, Städte und Gemeinden, Energie einzusparen, sind Ausdruck dafür, dass wir uns in einer herausfordernden Energiesituation befinden. Der Druck, zunehmend Kosten zu sparen und zugleich klimafreundliche Maßnahmen umzusetzen, lastet auf den Kommunen und Unternehmen. Jetzt kommt im August 2023 auch noch das Verkaufsverbot von T8- und T5- Leuchtstoffröhren hinzu. Energie ist teuer und rar: Deshalb suchen Deutschlands Kommunen und Verwaltungen nach gezielten Sparmöglichkeiten, die sofort wirken. Wenn Energie in Büros von Gemeindegebäuden gespart werden soll, ist es umso wichtiger, die Altanlage auf eine 100%-ige LED-Lösung umzurüsten, die auch gleichzeitig die vorgegebenen Normen einhält. Nur perfekt aufeinander abgestimmte Leuchtmittel und Treiber garantieren eine optimale Systemeffizienz und eine lange Lebensdauer. Was viele nicht wissen: Setzt man ein Retrofit-Leuchtmittel in ein Gehäuse für Leuchtstofflampen ein, erlischt die Zulassung der Leuchte! Die DIN Norm 62776:2012-0 empfiehlt daher eine vollständige Umrüstung mit neuem LED-Treiber und LED-Leuchtmittel (Konversionslösung), anstatt eine Retrofit Lösung zu integrieren. Die T8 LED und T5 LED von HADLER passen 1:1 in die G13 und G5 Fassungen von Leuchtstoffleuchten und minimieren damit eventuelle Risiken für den weiteren Betrieb Ihrer Beleuchtungsanlage.

So profitieren Sie:

  • Konversionslösung = externer Lampen-Treiber, d.h. das Leuchten-Vorschaltgerät wird ausgebaut, Kompatibilität ist vorhanden
  • Hohe Energieeffizienz des Systems aufgrund hochwertiger LED-Komponenten und perfekt darauf abgestimmten Treibern
  • Umweltfreundliche und langlebige Röhre aus Glas

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